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   BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86   

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https://dejure.org/1988,2543
BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86 (https://dejure.org/1988,2543)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1988 - IV R 129/86 (https://dejure.org/1988,2543)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - IV R 129/86 (https://dejure.org/1988,2543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung von Vertragsverhältnissen zwischen Kindern und ihren Eltern bei der Besteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86
    Nach dieser Rechtsprechung können Vertragsverhältnisse zwischen Kindern und ihren Eltern der Besteuerung nur dann zugrunde gelegt werden, wenn sie rechtswirksam vereinbart wurden, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 13. November 1986 IV R 32/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, m. w. N.).
  • BFH, 25.01.1989 - X R 168/87

    Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten

    Nach dem Urteil des IV. Senats in BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und dem Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 129/86 (nicht veröffentlicht - n. v. -) eignen sich allerdings "gelegentliche" Hilfeleistungen bei "untergeordneten Tätigkeiten", die "üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage" erbracht werden, nicht als Inhalt eines mit einem Fremden zu begründenden Arbeitsverhältnisses.

    Anders als bei dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil IV R 129/86 zugrunde liegt, kann im Streitfall ein Arbeitsverhältnis auch nicht ohne weiteres wegen fehlender Bestimmbarkeit der zu erbringenden Leistungen verneint werden.

  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Er hat vielmehr unter Beachtung der Gesamtumstände danach gefragt, ob ein solcher Arbeitsvertrag überhaupt mit einem familienfremden Dritten zustande gekommen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632; vom 23. Juni 1988 VI R 129/86, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4 R.131 = BFH/NV 1989, 219; vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).

    Ist die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung im Vertrag nicht im einzelnen festgelegt, so steht dies der steuerlichen Anerkennung des Vertrags dann nicht entgegen, wenn die Leistung bestimmbar ist, insbesondere wenn der Steuerpflichtige sie gegenüber der Finanzbehörde näher erläutert (Senatsurteil in BFH/NV 1989, 219, und BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453).

    Die näheren Arbeitspflichten können vom Arbeitgeber in diesem Fall mittels seines Direktionsrechts festgelegt werden (Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl. 1996, § 32 II 2, III 1; vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 1989, 219).

  • FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 156/18

    Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches;

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses im BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 13.11.1996 IV R 322/84 BStBl II 1987, 121; vom 23.6.1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Nach der Rechtsprechung des Senats bestimmt sich die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich danach, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11

    Fremdvergleich bei im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses als Entgelt oder

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses im BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 13. November 1996 IV R 322/84 BStBl II 1987, 121; vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Nach der Rechtsprechung des Senats bestimmt sich die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich danach, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 42/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus einem Ausbildungsverhältnissen zwischen

    Ausbildungsverträge unterscheiden sich insoweit von Verträgen, durch die Hilfeleistungen auf familienrechtlicher Grundlage (§ 1619 BGB) zum Gegenstand eines steuerrechtlich anzuerkennenden Leistungsaustauschs gemacht werden sollen (zur Nichtanerkennung dieser Vereinbarungen vgl. Senatsurteile vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 12.11.1992 - IV B 83/91

    Kein Rechtsanspruch auf Zwangsmittelanwendung gegen den Konkursverwalter

    Zu diesen Pflichten gehören auch die Buchführung für eine in Konkurs gefallene KG (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juni 1972 IV R 129/86, BFHE 106, 305, BStBl II 1972, 784), die Abgabe der Gewerbesteuererklärung und demzufolge auch die Gewinnermittlung.
  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06

    Arbeitsverträge unter Angehörigen

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehungen zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 13.11.1986 IV R 322/84, BStBl. II 1987, 121 undvom 23.06.1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 115/89

    Zum Ansatz des Werts der Arbeitsleistung für Familienangehörige mit

  • BFH, 13.07.1994 - I B 133/93

    Verträge über geringfügige Mitarbeit von Kindern im elterlichen Betrieb

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 3255/98

    Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

  • BFH, 24.01.1992 - VI R 127/88

    Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer, welches ein Durchgangszimmer ist

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.2001 - 3 K 2996/97

    Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis

  • FG Hessen, 07.04.2000 - 13 K 7057/98

    Arbeitsverhältnis; Angehöriger; Arbeitszeit; Stundennachweis - Arbeitsverhältnis

  • BFH, 31.01.1992 - VI R 139/88

    Steuerliche Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 2644/99

    Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und

  • FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00

    1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und

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